Satzung der Liste Lebenswerte Ortenau

Präambel


Die Liste Lebenswerte Ortenau (LiLO) ist ein Zusammenschluss von Menschen aus
Gewerkschaften, politischen Organisationen sowie von Einzelpersonen.

Wir haben uns hauptsächlich aus der Erkenntnis gegründet, dass es gegen die
herrschende Politik im Ortenaukreis ein breites Bündnis braucht, damit endlich
wieder die Interessen der Mehrheit der Ortenauer Bevölkerung eine Stimme
bekommen.

Der Kampf um die Ortenauer Kliniken hat uns gezeigt, dass wir uns nicht länger auf
Bürokraten und Politiker verlassen dürfen, sondern selbst die Politik vor unserer
Haustüre mitbestimmen müssen. Deshalb kämpfen wir für eine solidarische und
basisdemokratische Gesellschaft, in der nicht alle 5 Jahre der Kreistag gewählt wird
und die restliche Zeit die Bevölkerung zu schweigen hat. Wir wollen aktive
Mitbestimmung und Diskussionen. 

Deshalb kämpfen wir für eine solidarische und basisdemokratische Gesellschaft, in
der nicht alle 5 Jahre der Kreistag gewählt wird und die restliche Zeit die Bevölkerung
zu schweigen hat. Wir wollen aktive Mitbestimmung und Diskussionen. Wenn also
Krankenhäuser geschlossen werden sollen, dann hat unserer Meinung nach die
betroffene Bevölkerung ein genauso großes Stimmrecht wie ein Kreisrat. Wenn der
ÖPNV schlecht ist und der Verkehr immer mehr ins Stocken gerät, dann hat der
Kreis dafür zu sorgen, dass hier eine Lösung herkommt. Und wenn die Mieten immer
weiter steigen, dann muss der Staat hier ebenfalls gegenwirken und die Menschen
mit sozialem Wohnungsbau unter die Arme greifen.

Kurz gesagt, wir stehen für eine Politik, in der wieder der Mensch im Mittelpunkt
steht, nicht der Profit. Wenn du also auch aufstehen willst gegen die bürgerlichen
Parteien, dann schließ dich uns doch an. Denn nur wenn wir viele sind, können wir
uns gegen unsoziale Politik zur Wehr setzen und eine Politik für die Mehrheit
durchsetzen.


§ 1 Name und Zweck

  1. Die Vereinigung trägt den Namen „LiLO – Liste Lebenswerte Ortenau“ und
    hat ihren Sitz in Offenburg Rammersweierstraße 12. Die Liste Lebenswerte
    Ortenau ist eine parteiunabhängige kommunale Wähler:innenvereinigung.
    Sie wird als Verein ins Vereinsregister eingetragen.

  2. Sie hat den Zweck, zur politischen Willensbildung auf kommunaler Ebene im Ortenaukreis
    beizutragen und mit eigenen Wahlvorschlägen zu kommunalen Wahlen, insbesondere zu den
    Wahlen zur Kreistagswahl in der Ortenau, zu kandidieren.

  3. Die Vereinigung verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihre Mittel
    dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

  4. Die Grundlage für die Arbeit des Vereins bildet das Programm sowie die Erklärung „Wer
    ist die Liste Lebenswerte Ortenau und was sind unsere Ziele“ welche in schriftlicher Form auf
    der LiLO Webseite veröffentlicht wurden.

§ 2 Mitgliedschaft und Stimmrecht

  1. Alle interessierten Personen und Gruppen – unabhängig davon, ob sie das Stimmrecht
    erwerben wollen oder nicht – sind aufgerufen, persönlich aktiv und finanziell die Arbeit der
    Vereinigung zu unterstützen und sich an ihrer Diskussion und Willensbildung zu beteiligen.
    Mitglied kann jede Person werden, die/der das 14. Lebensjahr vollendet hat und die
    Mitgliedschaft beantragt. Mitglied der LiLO kann nur sein, wer sich zu den im aktuellen
    Wahlprogramm niedergelegten Grundsätzen bekennt und nicht Mitglied einer Partei oder
    Wählergemeinschaft ist, die bei den Kommunalwahlen in Konkurrenz zur LiLO antritt. Ein
    Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Sprecher:innenrat des Vereins zu stellen.

  2. Jedes bestätigte Mitglied wird in der Mitgliederliste aufgelistet, die der Sprecher:innenrat
    gemäß DS-GVO führt.

  3. Sollten dem Sprecher:innenrat berechtigte Gründe vorliegen, die der Aufnahme einer
    Person entgegenstehen, kann dieser Person die Mitgliedschaft verweigert werden. In diesen
    Fällen entscheidet die Vollversammlung als letzte Instanz. Sie entscheidet mit einfacher
    Mehrheit über die Aufnahme eines Mitglieds. Auf Antrag von 2 Mitgliedern, kann die
    Abstimmung einer Ablehnung eines Neumitgliedes binnen 6 Wochen nach Bestätigung durch
    den Sprecher:innenrat in der nächsten Vollversammlung erzwungen werden. Die
    Vollversammlung wird über neue Mitglieder oder Mitgliedsanträge informiert.

  4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt. Der Austritt kann jederzeit
    gegenüber dem Sprecher:innenrat erklärt werden und wird sofort wirksam. Ein Ausschluss
    kann nur wegen erheblichen Verstößen gegen die Satzung oder die Grundsätze der
    Vereinigung erfolgen. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag mit
    Zweidrittel-Mehrheit, wobei die/der Betroffene zuvor anzuhören ist. Ist eine Anhörung aus
    irgendwelchen Gründen nicht möglich, kann die Mitgliederversammlung auch ohne
    Anhörung entscheiden. Ein Ausschluss muss mindestens 4 Wochen vor der Vollversammlung
    beantragt werden, bei der das Thema diskutiert wird.

  5. Besitzt ein Mitglied bereits ein Amt oder ein Mandat, so kann es kein weiteres Amt oder
    Mandat annehmen. Mitglieder, die im Kreistag oder Gemeinderat sitzen, können nicht
    gleichzeitig ein Amt in der Liste Lebenswerte Ortenau übernehmen.

  6. Zahlt ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag nicht, wird das Stimmrecht ausgesetzt, bis alle
    nicht bezahlten Beiträge gezahlt wurden. Sollte der Mitgliedsbeitrag nach 2 Jahren immer
    noch nicht bezahlt sein, muss der Sprecher:innenrat das säumige Mitglied anmahnen. Sollten
    die ausstehenden Beiträge binnen 2 Wochen nicht bezahlt sein, erlischt die Mitgliedschaft.
    Der Sprecher:innenrat kann mit 2/3 Mehrheit auf Antrag eines nicht zahlenden Mitglieds die
    ausstehenden Beiträge erlassen.

  7. Mandatsträger:innen müssen die Sitzungsgelder an die LiLO-Kasse abgeben. Tun sie dies
    nicht, erlischt ihr Stimmrecht. Etwaige Fahrt- und Lohnausfallskosten, die für die
    Sitzungstermine des Kreistages entstehen, sind davon abzuziehen.

§ 3 Aktives/Passives Mitglied

  1. Die LiLO unterscheidet zwischen aktiven und passiven Mitgliedern.

  2. Passive Mitglieder können nur Mitglieder sein, die einen Mitgliedsantrag gestellt haben
    und dieser angenommen wurde. Aktives Mitglied können auch Menschen sein, die keinen
    Mitgliedsantrag gestellt haben.

  3. Aktives Mitglied wird man dann, wenn man mindestens bei drei Arbeitsgruppentreffen
    oder Vollversammlungen innerhalb der letzten 2 Monate war.

  4. Aktives Mitglied ist jemand nicht mehr,
    • der seine Mitgliedschaft im Verein niederlegt,
    • mündlich bekannt gibt, dass er kein aktives Mitglied mehr sein möchte,
    • ausgeschlossen wird aus dem Verein,
    • falls binnen eines Jahres an keiner Vollversammlung teilgenommen wurde ODER
      sollte dies bei einer Vollversammlung beantragt werden. Allerdings kann über den Antrag
      erst bei der nächsten Vollversammlung abgestimmt werden. Dem Sprecher:innenrat steht es
      dann zu, das Mitglied aus der internen Arbeitskommunikation auszuschließen.

  5. Passive Mitglieder müssen aber weiterhin Zugang zum LiLO Forum, dem Newsletter und
    der LiLO Info Signalgruppe oder Telegramgruppe haben.

  6. Alle aktiven Mitglieder muss der Zugang zu den internen Kommunikationskanälen gewährt
    werden. Dieses sind Signal Arbeitsgruppe und der interne Mailverteiler.

  7. Zudem erhält jedes Mitglied, welches ein Mitgliedsformular ausgefüllt hat, auf
    schriftlichen Antrag beim Sprecher:innenrat einen Zugang zu den digitalen Werkzeugen:
    LiLOForum und LiLOpedia.

§ 4 Finanzierung

  1. Die LiLO finanziert sich durch Spenden sowie einen monatlichen Mindestmitgliedsbeitrag.
    Diesen legt die Vollversammlung fest. Aktuell beträgt er 1 € pro Monat.

  2. Die Kasse wird vom Sprecher:innenrat geführt. Es müssen mindestens 2 Personen Zugriff
    auf das Konto haben.

§ 5 Vollversammlung

  1. Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Liste Lebenswerte Ortenau und
    dient vor allem der gemeinsamen Erörterung und Klärung der politischen Vorhaben.

  2. Die Vollversammlung kann Arbeitsgruppen bilden, die der Vollversammlung und dem
    Sprecher:innenrat über ihre Arbeit berichten. Die Arbeitsgruppen dienen als Arbeitstreffen
    zwischen den Vollversammlungen. Sie können einfache Aktionen beschließen, die im
    Einklang mit dem LiLO Programm stehen.

  3. Die Vollversammlung soll in der Regel einmal alle drei bis sechs Monate zusammentreten
    und wird vom Sprecher:innenrat schriftlich einberufen. Die Einladung erfolgt durch E-Mail
    und Ankündigung auf der LiLO-Homepage.

  4. Die Einberufung erfolgt in angemessener Frist, die in der Regel mindestens eine Woche
    betragen soll. Bei Ausschlüssen müssen mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit gegeben sein.

  5. Auf Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder ist vom Sprecher:innenrat innerhalb von 2
    Wochen eine außerordentliche Vollversammlung einzuberufen. In dem Antrag müssen die zu
    behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.

  6. Zur Fortführung der Arbeit und Beschlüssen sollen die Mitglieder das LiLO-Forum und zur
    Bearbeitung von Texten das LiLOpedia verwenden.

  7. Über die Vollversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und auf LiLOpedia/LiLO-Forum
    zu speichern.

  8. Wer welchen Zugang und Passwörter hat, wird auf der Vollversammlung festgelegt. Es
    können entsprechende Kommissionen und Arbeitsgruppen gebildet werden (z.B. IT-
    Kommission).

  9. Im Falle von Krieg, Pandemie oder anderen Ereignissen, die ein persönliches
    Aufeinandertreffen erschweren, können Vollversammlungen auch online abgehalten werden.
    Dabei ist darauf zu achten, dass der Zugang so einfach wie möglich gestaltet wird.

§ 6 Durchführung der Vollversammlung

  1. Die Vollversammlung tagt in der Regel öffentlich. Rederecht haben auch Gäste.
    Die Vollversammlung kann das Rederecht jedoch mit einfacher Mehrheit einschränken

  2. Sie ist beschlussfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung ergangen ist. Dies kann per
    interne Mail und per Ankündigung auf der Homepage binnen einer Woche erfolgen.

  3. Die Vollversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied des Vereins sowie jedes aktive Mitglied ohne
    Mitgliedschaft im Verein, sofern die Vollversammlung ihnen das Stimmrecht am Anfang der
    Sitzung durch einfache Mehrheit erteilt hat.

  4. Abstimmungen erfolgen offen; alle Personenwahlen erfolgen geheim, außer die
    Versammlung beschließt einstimmig, dass auch per Handzeichen abgestimmt werden kann.

  5. Bei Wahlen zu Wahlvorschlägen für kommunale Wahlen können auch nicht
    stimmberechtigte Teilnehmer:innen an der Vollversammlung nominiert werden, sofern sie die
    Ziele der LiLO im Grundsatz teilen. Eine solche Nominierung ist ausgeschlossen für
    Mitglieder und/oder Unterstützer:innen von Parteien oder Wählervereinigungen, die sich mit
    eigenen Wahlvorschlägen an derselben Wahl beteiligen. Ausnahmen kann nur die
    Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit tätigen.

  6. Einmal im Jahr findet eine Jahresvollversammlung statt, auf der alle Ämter neu gewählt
    werden.

  7. Zu Vollversammlungen kann man sich nur per Telefon oder Videochat dazu schalten, falls
    sich ein Mitglied außerhalb der Ortenau befindet und aus triftigem Grund nicht anreisen kann.
    Dennoch muss die Vollversammlung mit Mehrheit zustimmen. Ansonsten sind Video- oder
    Handyzuschaltungen möglichst zu vermeiden. Sollten sensible Themen besprochen werden,
    kann per Abstimmung die zugeschaltete Person für die Dauer des Themas ausgeschlossen
    werden, sofern es nicht um die Person selbst geht. Hier reichen die Stimmen von 1/3 der
    anwesenden Stimmberechtigten aus.

§ 7 Sprecher:innenrat

  1. Der Sprecher:innenrat besteht aus mindestens 2 Mitgliedern (Pressesprecher:in/LiLO-
    Sprecher:in und Kassenwart) und wird aus der Mitte der stimmberechtigten Teilnehmer:innen
    der Jahresvollversammlung (JV) für 1 Jahr gewählt. Die jeweilige JV kann die Größe des
    Sprecherr:innenrats erweitern, um ggfs. den/die Sprecher:in zu entlasten.

  2. Der Sprecher:innenrat führt die Beschlüsse der Vollversammlung durch und koordiniert
    dessen Arbeit und die Arbeit der Arbeitsgruppen, bereitet die Vollversammlungssitzungen
    vor, lädt dazu ein und lässt hierüber ein Beschlussprotokoll anfertigen. Er unterstützt die von
    der Vollversammlung gebildeten Arbeitsgruppen. Er vertritt die Vollversammlung in der Zeit
    zwischen seinen Treffen nach außen.

  3. Der Sprecher:innenrat ist der Vollversammlung über alle seine Aktivitäten
    rechenschaftspflichtig; mit 2/3 Mehrheit kann die Vollversammlung beantragen, eine
    Neuwahl des Sprecher:innenrats durchzuführen, diese erfolgt bei der nächsten
    Vollversammlung, welche als JV durchzuführen ist. Der Antrag muss 3 Wochen im Voraus
    über die internen Kanäle bekannt gegeben werden.

  4. Der Sprecher:innenrat gibt Pressemitteilungen, Aufrufe und Flyer heraus, die vorher zur
    Kenntnis der jeweils betreffenden Arbeitsgruppen über den E-Mail-Verteiler und/oder andere
    elektronische Kommunikationskanäle gesendet werden, mit Hinweis des geplanten
    Sendetermins an die Presse und um Korrekturen aufzunehmen.

  5. Der Sprecher:innenrat führt die Webseite der LiLO, den E-Mail-Verteiler, das LiLO-
    Forum, die Social Media Accounts, das Bankkonto und LiLOpedia.

  6. Es dürfen maximal 4 Amtsperioden hintereinander ausgeführt werden. Sind diese 4
    Perioden erreicht, müssen mindestens 2 Jahre zwischen einer erneuten Kandidatur für das
    Amt liegen.

  7. Sollte der Sprecher:innenrat aus irgendwelchen Gründen ausscheiden, ohne dass
    ordnungsgemäß eine Neuwahl stattfinden konnte, so vertreten die gewählten Kreisrät:innen
    der Liste Lebenswerte Ortenau die LiLO bis zur nächsten Wahl nach außen. Diese erhalten
    solange die gleichen Rechte und Befugnisse wie der Sprecher:innenrat, bis ein neuer gewählt
    wurde.

§ 8 Zusammenarbeit mit den Mandatsträgern und der Liste Lebenswerte Ortenau

  1. Beschlüsse der Vollversammlung in Bezug auf Forderungen im Kreis- oder Gemeinderat
    sind von den Kreisrät:innen umzusetzen. Über die Umsetzung bzw. das Ergebnis ist die
    Vollversammlung zu unterrichten.

  2. Mandatsträger:innen der Liste Lebenswerte Ortenau berücksichtigen im Rahmen ihrer
    politischen Überzeugungsbildung Beschlüsse der Vollversammlung und des
    Sprecher:innenrates der Liste Lebenswerte Ortenau. Vertreten sie dazu abweichende
    Positionen, so sind diese in den Gremien der Liste Lebenswerte Ortenau zu diskutieren.

  3. Die Mandatsträger:innen berichten der Vollversammlung und dem Sprecher:innenrat auf
    den jeweiligen Sitzungen von ihrer Tätigkeit und ihren Sitzungen.

  4. Kreisräte dürfen nur maximal 2 volle Wahlperioden im Kreistag für die LiLO kandidieren.
    Für eine erneute Kandidatur auf einem aussichtsreichen Listenplatz, muss mindestens eine
    Wahlperiodenpause zwischen der vorherigen Amtsperiode liegen.

  5. Die Mandatsträger:innen spenden die Sitzungsgelder abzüglich ihrer entstandenen Kosten
    (Lohnausfall, Fahrtkosten etc.) an den Verein „Liste Lebenswerte Ortenau“.

§ 9 Geschäftsführung, Vertretung, Haftung

  1. Der LiLO Sprecher vertritt die Liste Lebenswerte Ortenau gerichtlich und außergerichtlich.
    Sollte dieser verhindert sein, kann er einem anderen Mitglied des Sprecher:innenrates die
    Vollmacht erteilen.

  2. Im Außenverhältnis haftet die Liste Lebenswerte Ortenau abweichend von § 54 Satz 2
    BGB ausschließlich mit dem vorhandenen Vereinsvermögen.

§ 10 Auflösung

  1. Die Liste Lebenswerte Ortenau kann durch Beschluss der Vollversammlung von einer
    Dreiviertel-Mehrheit der erschienen Mitglieder aufgelöst werden und wenn mindestens mehr
    als 20% der passiven Mitglieder und 90% der aktiven Mitglieder anwesend sind.

  2. Der Auflösungsantrag muss mindestens 4 Wochen im Voraus über die internen Kanäle
    angekündigt werden.

  3. Evtl. vorhandenes Vereinsvermögen wird an einen Verein gespendet, welcher auf der Vollversammlung von der Mehrheit der Anwesenden beschlossen wird.

§ 11 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungsanträge müssen 4 Wochen vor der Versammlung über die internen
    Kanäle (E-Mail-Verteiler und Signal LiLO-Arbeitsgruppe) angekündigt werden.

  2. Es müssen mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder für die Satzungsänderung stimmen.

  3. Es müssen mindestens 10% der Mitglieder und 51% der aktiven Mitglieder anwesend sein.

§ 12 Handhabung interner Kommunikationskanäle

  1. Über die internen LiLO Arbeitskanäle sollen nur Sachen verschickt werden, die LiLO
    Bezug haben.

  2. Wird dagegen wiederholt verstoßen, kann der Sprecher:innenrat die Person
    vom jeweiligen Arbeitskanal ausschließen. Dies muss allerdings auf einer
    nächsten Vollversammlung bestätigt werden.“

§ 13 Programm

  1. Das Programm der Liste Lebenswerte Ortenau kann nur auf einer Vollversammlung oder
    per Brief/Mailabstimmung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Es müssen mindestens
    10% der passiven Mitglieder und 51% der aktiven Mitglieder bei einer Vollversammlung anwesend sein. Wird das Programm per Brief/Mailabstimmung geändert, müssen mindestens 50% der passiven Mitglieder oder 90% der aktiven Mitglieder und 10% der passiven Mitglieder teilnehmen.

  2. Die Erklärung, „Wer ist die Liste Lebenswerte Ortenau und was sind unsere Ziele“ dient als
    Leitbild und Präambel. Sie kann nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden. Dabei müssen
    mindestens 3/4 der aktiven Mitglieder anwesend sein oder 50% der passiven Mitglieder.

  3. Sollte keine ausreichende Teilnahme für eine Abstimmung über das Programm und die
    Ziele zustande kommen, kann eine Vollversammlung mit einfacher Mehrheit einen
    Programmkonvent ausrufen. Dieser muss über den Mailverteiler 6 Wochen vor stattfinden
    bekannt gegeben werden. Der Konvent darf nicht länger als 4 Stunden gehen und muss an
    einem Wochenende stattfinden, um eine möglichst große Teilnehmer:innenzahl zu
    gewährleisten. Dort kann mit einfacher Mehrheit am Programm und den Zielen Änderungen
    vorgenommen werden. Zuvor muss aber eine Abstimmung per Brief/Mail mangels
    Beteiligung gescheitert sein.

  4. Die Arbeitsgruppen arbeiten die Programmvorschläge aus und tragen diese in die
    Vollversammlung zur endgültigen Abstimmung.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 18.10.2023 in Kraft. Diese Satzung wurde am 18.10.2023 von der
Jahresvollversammlung beschlossen. Der Verein wird vom Sprecher:innenrat ins
Vereinsregister eingetragen.