Einspruch gegen Klinikschließung in Oberkirch beim Regierungspräsidium

Unsere Kreisrätin Jana Schwab hat beim Regierungspräsidium in Freiburg Einspruch, gegen die noch frühere Schließung des Oberkircher Klinikstandorts, eingelegt. Hier könnt ihr das Schreiben mit unserer Argumentation nachlesen:

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Schäfer,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Entscheidung des Klinikgeschäftsführers vom 27.07.2021, den Klinikstandort Oberkirch noch früher zu schließen, als es der Kreistagsbeschluss (siehe Anlage1) vom 04.05.2021 vorsieht.

Unter Punkt 3.2 hat der Kreistag beschlossen, dass aus dem Krankenhaus in Oberkirch, zum 01.10.2021, ein sog. Gesundheitszentrum werden soll.

Zunächst einmal möchte ich aber noch auf das von mir an Sie verfasste Schreiben vom Januar (siehe Anlage 2) hinweisen und bitte Sie auch zu prüfen, ob der Kreistagsbeschluss vom 04.05.2021 unter den in meinem Schreiben aufgeführten Argumenten rechtswidrig war und somit zurückgenommen werden muss. Damals meinten Sie, bzw. Ihr Kollege, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Schließung noch nicht beschlossen worden wäre. Dies ist aber seit dem 04.05.2021 nun der Fall.

Der Klinikgeschäftsführer hat den Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern des Ausschuss für Gesundheit und Kliniken am 27.07 um 17:08 Uhr per Mail folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende, sehr geehrte Herren Sprecher des GKA,

wir möchten Sie frühzeitig darüber informieren, dass wir aufgrund von Personalausfällen (Schwangerschaften, frühere Wechsel, Kündigungen) an der Betriebsstelle Oberkirch den stationären Krankenhausbetrieb zum 03.09 einstellen müssen. Wir haben bereits in der letzten Zeit verstärkt Leihkräfte zur personellen Verstärkung eingesetzt, können aber nunmehr aufgrund weiterer kurzfristiger Ausfälle im ärztlichen Dienst der Inneren Medizin nicht mehr den ganzen Monat September ohne Patientengefährdung abdecken. Die Mitarbeiter werden diese Woche über die Klinikleitung informiert. Gleichsam erhalten diese ein offizielles Versetzungsschreiben für deren neuen Klinikstandorte (v.a. Achern, Kehl, Offenburg). Wir werden die kommenden Tage auch die Öffentlichkeit sowie die relevanten Stakeholder (Leitstelle etc.) informieren. Ab dem 03.09 werden wir den Übergang mit einer Anzeigenkampagne und einer Umstellung des Internetauftritts begleiten.

Zum 01.10 wird aus dem Ortenau Klinikum Achern-Oberkirch dann das Ortenau Klinikum Achern (240 Planbetten).“

Beanstanden möchte ich hierbei auch, dass es Herr Keller erneut nicht für nötig gehalten hat, mir als gewähltes Kreistagsmitglied der Linken Liste Ortenau und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Kliniken solch eine wichtige Entscheidung ebenfalls per Mail mitzuteilen. Auch der Landrat hat bis heute mir gegenüber diese Schließung mit keiner Silbe erwähnt. Erfahren musste ich von der Schließung über Kreistagskollegen anderer Parteien sowie der Presse.

Mit der nicht demokratisch legitimierten vorzeitigen Schließung des Oberkircher Klinikstandortes zum 03.09 entsteht in Oberkirch das Problem, dass mindestens bis zum 31.09 keine ausreichende ortsnahe Notfallversorgung vorhanden ist. Bereits jetzt gibt es immer wieder Berichte in den sozialen Medien und auch in den Zeitungen, dass Notfallambulanzen überlastet, ganze Abteilungen am Ortenau Klinikum gesperrt werden müssen. Angesichts dessen ist eine vorzeitige Schließung vor dem Neubau in Offenburg schon mehr als kritisch anzusehen, aber vor dem 30.09 mehr als Verantwortungslos und vor allem rechtswidrig.

  1. Gibt es keinen demokratischen Beschluss
  2. Ist Oberkirch immer noch laut Betriebssatzung ein Klinikstandort, welcher auch im Landesbettenplan hinterlegt ist.

Anders als der Klinikgeschäftsführer gerne behauptet, ist der Oberkircher Klinikstandort keine Betriebsstelle nach dem Betriebsstellengesetz. Somit kann er es auch nicht einfach schließen. Seine Aufgabe als Klinikgeschäftsführer ist es, möglichst eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen und genügend Personal zur Verfügung zu haben. Leider hat er in den letzten Monaten alles dafür getan, dass das Oberkircher Personal, aber auch das Personal am Ettenheimer Klinikstandort möglichst demotiviert wird. Dazu zählt u.a., dass Personal ständig von einem Haus zum nächsten hin- und hergeschoben wurde. In der Presse wird eine Oberkircher Krankenhausmitarbeiterin mit den Worten zitiert: „Wir haben mehr Angst vor Keller, als vor Corona“ (Anlage 4).

Leider hat der Klinikgeschäftsführer des Ortenau Klinikums auch nicht erklärt, warum genau die Patientensicherheit gefährdet sein soll. Laut Gesprächen mit dem Beschäftigten des Ortenau Klinikums Oberkirch sind diese der Meinung, dass ein Betrieb mindestens bis zum 30.09 wie es der Kreistagsbeschluss vorsieht, auch weiterhin möglich wäre.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass am 03.09.2021 der Termin zur Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses der „Agenda2030“ vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg stattfindet. Es dürfte kein Zufall sein, dass die Schließung des Oberkircher stationären Klinikbetriebs zu genau diesem Datum erfolgen soll. Meiner Meinung nach sollen hier Tatsachen geschaffen werden, bevor das Verwaltungsgericht feststellt, dass die Klinikschließungen rechtswidrig sind.

Die gesamte Debatte um die „Agenda2030“, mit ihren versuchten Geheimhaltungen, zunehmenden Kostensteigerungen, Repression gegen Kritiker:innen und der Nichteinhaltung von Versprechen, hat dem öffentlichen Ansehen und dem Vertrauen in die Politik im Ortenaukreis stark geschadet. Wenn sich jetzt der Klinikgeschäftsführer über einen demokratischen Beschluss hinwegsetzt, nachdem schon der versprochene Erhalt der kleinen Kliniken bis 2030 gebrochen wurde, dürfte ein irreparabler Schaden der Demokratie hergestellt sein.

Ich sehe es als Ihre Aufgabe, hier einzuschreiten und geltendes Recht wiederherzustellen. Ansonsten dürfen wir uns nicht wundern, wenn sich immer mehr Teile der Bevölkerung von der Politik abwenden und sich zunehmend radikalisieren.

Ich bitte Sie auch zu prüfen, ob der Ortenaukreis die Klinikschließungspläne so lange auf Eis legen muss, bis der Prozess vor den Gerichten abgeschlossen und eine Entscheidung hierzu gefällt worden ist. Sollten die Kliniken geschlossen worden sein, das Verwaltungsgericht aber zum Entschluss kommen, dass diese Schließung rechtswidrig war, entstehen der öffentlichen Hand enorme Mehrkosten, um den Klinikbetrieb wieder aufzunehmen.

Weiterhin bitte ich zu prüfen, ob der Beschluss der Klinikschließung vom 04. Mai auch dahingehend rechtswidrig ist, weil Bürgermeister anderer Gemeinden an der Abstimmung im Kreistag teilgenommen haben. Der wissenschaftliche Dienst hat in seiner Drucksache von 2014 (WD 3 – 3000 – 282/14 ) (siehe Anlage3) noch einmal klar darauf hingewiesen, dass den Gemeinden, nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG, das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung gewährleistet werden muss. Bürgermeister:innen sind Wahlbeamt:innen, die im Gemeinderat ihrer jeweiligen Gemeinde ein Stimmrecht besitzen. Sie sind also Teil eines Organs ihrer Kommune. Wenn diese nun also im Kreistag über Klinikschließungen in anderen Gemeinden abstimmen, greifen sie somit in die kommunale Selbstverwaltung anderer Gemeinden ein, was Ihnen aber verboten ist. Wenn also z.B. Oberbürgermeister von Achern Klaus Muttach für die Klinikschließungen in Oberkirch stimmt, da somit seine Chancen auf einen Neubau in Achern massiv steigen, besteht hier ein Interessenkonflikt und ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Oberkirch.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schwab

Kreisrätin der Linken Liste Ortenau im Ortenaukreis

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