Am Morgen des 17. Januars 2023 kam es zu einem erneuten Anschlag der Staatsmacht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit. Die Polizei durchsuchte die Redaktionsräume des kritischen Radios, welches auch oft über die Klinikschließungen in der Ortenau und unsere Aktionen berichtete. Außerdem drangen Beamte in zwei private Wohnungen von Mitarbeitern des Radios ein. Dort wurden mehrere Computer, Mobiltelefone und Datenträger beschlagnahmt.
Beantragt wurden die Hausdurchsuchungen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem Vorwurf, dass RDL einen „Verstoß gegen das Vereinigungsverbot gemäß §85 StGB“ begangen habe. Der Durchsuchungsbefehl wurde richterlich genehmigt. Anlass dafür sei ein Artikel auf der Website von RDL vom 30.07.2022, der über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen linksunten.indymedia berichtet. Der Artikel enthält einen Link auf das öffentlich zugängliche Web-Archiv der ehemaligen Plattform. Diese Verlinkung sei, so die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, eine unzulässige „Weiterverbreitung“ des „verbotenen Vereins linksunten.indymedia“. Das Foto einer Freiburger Hauswand, das den Artikel illustriert, stellt für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe schließlich den Beleg dar für eine „unterstützende Tendenz“, womit Radio Dreyeckland sich mit der Verlinkung zum „Sprachrohr“ der „verbotenen Vereinigung“ linksunten.indymedia mache. Auf dem Symbolfoto ist ein Graffiti zu sehen mit dem Schriftzug „Wir sind alle linksunten“ – nicht erwähnt bleibt in der Verfügung die Bildunterschrift im Artikel, in dem der Slogan journalistisch kontextualisiert wird.
Selbst wenn es eine unrechtmäßige Weiterverbreitung eines Links gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft die Beweissicherung auch per Screenshot vornehmen können. Eine Razzia in Privaträumen dient hier lediglich der Einschüchterung kritischer Journalist:innen.
Es ist erschreckend, wie die Staatsmacht immer wieder geltende Gesetze außer Kraft setzt, um Oppossitionelle in diesem Land einzuschüchtern. Im Nachgang werden solche Aktionen von Gerichten nämlich meistens als rechtswidrig eingestuft. Die Angst bei den Betroffenen jedoch, auch zukünftig früh morgens aus dem Bett gezerrt zu werden oder wie in anderen Bundesländern 30 Tage Schutzhaft für nichts zu erhalten, bleibt. Wir setzen uns für eine kritische Medienlandschaft ein und fordern einen Stopp der ständigen Einschüchterungstaktik durch die Behörden.