Lügen, Ehrverletzung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB) – das sind alles harte Worte und Straftaten, die uns mal wieder von Seiten der Kreisfraktionen und dem Landrat entgegen gebracht werden. Da wir bis heute aber noch keine Anzeige im Haus haben, gehen wir getrost davon aus, dass wir mit unserem Flyer mal wieder voll ins Schwarze getroffen haben.
Leider sind weder die Presse noch die Kreistagsfraktionen in ihrem Statement auf den Inhalt unseres Flyers richtig eingegangen und haben uns auch nicht erklärt, was denn nun genau falsch oder gelogen gewesen sein sollte. Wir wollen aber dennoch auf die Pressemeldung der Freien Wähler so gut es geht eingehen. Unseren Flyer könnt ihr hier nachlesen. Die Pressemeldung der Freien Wähler könnt ihr hier aufrufen.
Zunächst einmal sei von uns erwähnt, natürlich ist Thomas Geppert aus Wolfach nicht die Hauptkraft beim Thema Klinikschließungen in der Ortenau. Er ist aber ein Teil des Klüngels, der diese Klinikschließungen gegen den Willen der Mehrheit der Ortenauer Bevölkerung beschlossen hat. Am Ende ist auch er es, zusammen mit 82 weiteren Kreisrät:innen (von denen nur die 2 LiLO Kreisrät:innen konsequent gegen die Klinikschließungen und Personalkürzungen stimmen), der über die Pläne für die Ortenauer Gesundheitsversorgung abstimmt. Er ist sogar Teil des Ausschusses für Gesundheit und Kliniken, der die Klinikschließungen quasi vorbereitet und sich um den Auf- bzw. aktuellen Abbau der wohnortnahen Gesundheitsversorgung in der Ortenau kümmert. Darüber berichten zu können ist Teil unseres Grundgesetzes. Genauer Artikel 5 des Grundgesetzes (Pressefreiheit) und Artikel 11 (Meinungsfreiheit). Wer solch eine Berichterstattung verbieten oder diffamieren will, der sollte sich selbst fragen, ob er nicht langsam den demokratischen Diskurs verlässt.
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