Anfrage vom 4.November 2020

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

um mir als neue Kreisrätin einen Überblick über die Situation zu
verschaffen, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Im Agenda2030 Beschluss vom Juli 2018 wurde ein Vorbehalt gemacht, falls
die Finanzierung in Form einer angemessenen Förderung durch das Land
nicht erreicht werden kann. Was versteht die Verwaltung unter angemessen
und tritt dieser Vorbehalt nun ein, wo doch der Ministerpräsident
Kretschmann bekannt gegeben hat keinerlei Zusagen zur Höhe einer
möglichen Förderung geben zu können? Was muss konkret passieren, dass
dieser Vorbehalt eintritt und wann wird geprüft, ob es eine
rechtssichere Finanzierung durch das Land gibt?

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann Herr Minister Lucha nur 60 % bei
der Übernahmen der Baukosten zusagen, wenn das Land Baden-Württemberg
laut Gesetz 100 % bezahlen muss ?

Wie viele Überlastungsanzeigen bzw. Gefahrenanzeigen wurden im Jahre
2017, 2018, 2019 und 2020 am Ortenaukreis abgegeben?
Wie viele Überlastungsanzeigen bzw. Gefahrenanzeigen  wurden
zurückgewiesen?

Wie viele Mitarbeiter*innen des Ortenau Klinikums haben bisher im Jahr
2020 gekündigt?
Wie viele davon sind Pflegekräfte?
Wie viele davon sind Ärzt*innen?
Wie viele davon sind Reinigungspersonal?

Wie viele Mitarbeiter*innen des Ortenau Klinikums sind bisher an Corona
erkrankt?

Wie viele Corona Patient*innen sind bisher am Ortenau Klinikum
verstorben? Wie viele davon wurden beatmet?

Wie hoch ist das Gehalt von Christian Keller?

Wie viele von den angeworbenen Kräften von den Philippinen arbeiten noch
beim Ortenau Klinikum?

Über eine zeitnahe Beantwortung würde ich mich sehr freuen.

mit freundlichen Grüßen
Jana Schwab