Nachdem es in den letzten Monaten eher ruhig war um die Klinikdebatte meldet sich die Linke Liste Ortenau in einer Pressemitteilung zu dieser wieder zu Wort. Dabei kritisiert sie, dass der Landrat auch nach 3 Monaten immer noch keinen Bescheid für den Widerspruch gegen den Betrauungsakt des Ortenau Klinikums ausgestellt hat. Im Dezember hatte Herr Scherer dem Kreistag einen neuen Betrauungsakt zur Abstimmung vorgelegt, welcher mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Dies war nötig, da das Ortenau Klinikum zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wurde.
Doch schon kurz darauf legten mehrere Mitglieder der LiLO Widerspruch gegen den Betrauungsakt ein. Ihrer Meinung nach hinkt der nun geplante öffentliche Auftrag (Betrauungsakt) an das Ortenau Klinikum hinter den bundesgesetzlichen Standards her. Zum Beispiel moniert die parteiunabhängige Liste, dass §1 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes keine Anwendung im Betrauungsakt finden soll, wenn es nach dem Willen des Landrats gehe. Doch gerade dieser Abschnitt sei für die Patientenrechte enorm wichtig, so der ehemalige Kreisrat und Krankenpfleger in Rente Fritz Preuschoff. Es sei nämlich ein großer Unterschied, ob das Ortenau Klinikum nur eine bedarfsgerechte Versorgung stelle oder eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung.
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