Pressemitteilung zum Betrauungsakt des Ortenau Klinikums

Nachdem es in den letzten Monaten eher ruhig war um die Klinikdebatte meldet sich die Linke Liste Ortenau in einer Pressemitteilung zu dieser wieder zu Wort. Dabei kritisiert sie, dass der Landrat auch nach 3 Monaten immer noch keinen Bescheid für den Widerspruch gegen den Betrauungsakt des Ortenau Klinikums ausgestellt hat. Im Dezember hatte Herr Scherer dem Kreistag einen neuen Betrauungsakt zur Abstimmung vorgelegt, welcher mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Dies war nötig, da das Ortenau Klinikum zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wurde.

Doch schon kurz darauf legten mehrere Mitglieder der LiLO Widerspruch gegen den Betrauungsakt ein. Ihrer Meinung nach hinkt der nun geplante öffentliche Auftrag (Betrauungsakt) an das Ortenau Klinikum hinter den bundesgesetzlichen Standards her. Zum Beispiel moniert die parteiunabhängige Liste, dass §1 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes keine Anwendung im Betrauungsakt finden soll, wenn es nach dem Willen des Landrats gehe. Doch gerade dieser Abschnitt sei für die Patientenrechte enorm wichtig, so der ehemalige Kreisrat und Krankenpfleger in Rente Fritz Preuschoff. Es sei nämlich ein großer Unterschied, ob das Ortenau Klinikum nur eine bedarfsgerechte Versorgung stelle oder eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung.

Bei Letzterem falle den Patienten wesentlich mehr Rechte in der Versorgung zu, was laut Linker Liste der Kreistag aus Kostengründen gern verhindern wolle. So umfassten diese Rechte u.a. auch eine umfassende Aufklärung über Diagnosen oder Schutz vor Krankenhausinfektionen, was wiederum einen erhöhten Personaleinsatz zur Folge hätte.

Die LiLO moniert in ihrem Widerspruch ebenfalls, dass der Plan, Hochleistungsmedizin auf Uni-Klinikniveau an einem bzw. zwei Standorten zu betreiben, dazu führe, dass finanzielle Ressourcen aus der wohnortnahen Versorgung abgezogen werden. Dies verstoße gegen §3 des Landeskrankenhausgesetzes, weil es zu einer Überversorgung für einen kleinen Teil der Bevölkerung bei gleichzeitiger medizinischer Schlechtversorgung für den weitaus größeren Teil der Ortenauer Bevölkerung führe.

Abschließend fordert die Linke Liste Ortenau den Landrat dazu auf, die Sache nicht weiter zu verzögern und ihnen endlich einen Bescheid über die An- oder Abnahme des Widerspruchs auszustellen.

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