Kategorie: Kreistag-Krankenaus

Antwort vom 25.Januar 2021

Sehr geehrte Frau Schwab,

mit Ihren Anfragen bitten Sie um Auskünfte zur Finanzierung der Agenda 2030, zur Personalsituation, zum Umgang mit der Corona-Pandemie am Ortenau Klinikum und zu den Kunstwerken im Sitzungssaal.

Hierzu lassen wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zukommen.

Finanzierung Agenda 2030:

Die wirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“. Für laufende Betriebskosten sind die Krankenkassen zuständig. Für notwendige Investitionskosten wie bauliche Maßnahmen müssen grundsätzlich die jeweiligen Bundesländer aufkommen. Allerdings sind die Investitionsmittel, die die Länder zur Verfügung stellen, in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen und die Länder haben sich nach und nach aus der Vollfinanzierung zurückgezogen. Viele Investitionen müssen daher für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs von den Krankenhäusern beziehungsweise ihren Trägern, wie dem Ortenaukreis, selbst getragen werden. In der Regel müssen diese heutzutage rund 50 Prozent der Gesamtkosten im klinischen Bereich als Eigenanteil finanzieren.

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Anfrage vom 11. November 2020

Sehr geehrter Landrat Scherer,

uns haben mehrere Quellen geschrieben, dass sich in Kehl 5 Pflegekräfte,
sowie ein Arzt mit COVID19 infiziert hätten. Weiter wurde uns
mitgeteilt, dass diese sich bei bei der Behandlung an einem Patienten
infiziert hätten, der zuvor nicht auf Corona getestet wurde.

Sind diese Aussagen wahr? Was tun Sie, um die Pflegekräfte vor einer
Infizierung zu schützen? Werden alle Patienten des Ortenau Klinikums
bevor sie operiert werden vorher auf das Virus getestet? Falls nein,
warum nicht? Wie wird von Ihnen sichergestellt, dass Pflegekräfte, die
sich mit COVID19 am Ortenau Klinikum infiziert haben und Folgeschäden
davon tragen, auch als BG-Fall eingestuft werden?

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Anfrage vom 10.November 2020

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) listet aufgrund
des neuen Krankenhauszukunftsgesetzes auf seiner Seite die
Klinikstandorte auf, welche einen Anspruch auf „Corona-Prämie“ haben.
Hier wird u.a. dem Klinikstandort Achern-Oberkirch 113.167,11€, dem
Standort Lahr-Ettenheim 249.205,54€ sowie dem Standort Offenburg-Kehl
504.207,54€ Prämienvolumen zugeschrieben.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dieses Prämienvolumen den
Klinikbeschäftigten ausgezahlt wurde? Wenn ja welchen? Falls das
Prämienvolumen noch nicht ausgezahlt wurde, können Sie mir bitte
mitteilen, was das Ortenau Klinikum dann mit dem Prämienvolumen vor hat?

Ich bitte diese Frage vor meinen anderen Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schwab

Anfrage vom 4.November 2020

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

um mir als neue Kreisrätin einen Überblick über die Situation zu
verschaffen, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Im Agenda2030 Beschluss vom Juli 2018 wurde ein Vorbehalt gemacht, falls
die Finanzierung in Form einer angemessenen Förderung durch das Land
nicht erreicht werden kann. Was versteht die Verwaltung unter angemessen
und tritt dieser Vorbehalt nun ein, wo doch der Ministerpräsident
Kretschmann bekannt gegeben hat keinerlei Zusagen zur Höhe einer
möglichen Förderung geben zu können? Was muss konkret passieren, dass
dieser Vorbehalt eintritt und wann wird geprüft, ob es eine
rechtssichere Finanzierung durch das Land gibt?

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Teil 3. Offener Brief an das Regierungspräsidium

In einem offenen Brief fordert unsere Kreisrätin vom Regierungspräsidium Aufklärung über Unstimmigkeiten bezüglich der geplanten Krankenhausschließungen im Ortenaukreis. Wir schrieben schon Teil 1 „Einspruch beim Regierungspräsidium“ und Teil 2 „Antwort des Regierungspräsidiums ein Witz“. Trotz vorheriger Zusagen und Diskussionen bestehen weiterhin Fragen zur rechtlichen Grundlage und den Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die lokale Gesundheitsversorgung. Der Brief unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Kommunikation und rechtlichen Klarheit für die Bevölkerung, besonders in Zeiten steigender Anforderungen an das Gesundheitssystem.

„Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,

Sehr geehrter Herr Dreier,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.03.2021. Zunächst einmal möchte ich mein Bedauern äußern, dass Sie nicht auf meine Frage in Ziffer 4 und Ziffer 5 eingegangen sind. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihre Aussage zum Thema Standorte und Betriebsstellen nicht korrekt waren und Sie der Meinung sind, dass die von mir zitierte Aussage des Landrats nicht korrekt ist:

„Landrat Scherer stellte in seinem Antwortschreiben an den Runden Tisch ebenfalls klar, dass es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich sei, ein Schließungsdatum, zu nennen, „da es hierzu eines Kreistagsbeschlusses sowie der Zustimmung des Ministeriums bedarf.“

Denn Sie schreiben, dass es keiner Zustimmung des Ministeriums bedarf und es alleinige Sache des Kreistages wäre.

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