Klage gegen die Agenda2030 geht in die nächste Runde!

Das Gericht hat unsere Klage gegen den Beschluss des Kreistags zur Agenda2030 abgewiesen.
Nicht, weil unsere inhaltlichen Argumente falsch wären, sondern weil es sagt:

1. Wir seien nicht klageberechtigt, weil wir angeblich nicht betroffen wären
2. Der Agenda2030 Beschluss sei, anders als von vielen Kreisrät:innen immer wieder betont, noch gar kein Schließungsbeschluss.

Selbstverständlich sehen wir uns als klageberechtigt. Denn schon jetzt ist unserer Meinung nach die Funktionsweise des Ortenau Klinikums zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden ortsnahen Versorgung immer wieder eingeschränkt, indem Patient:innen an den einzelnen Standorten nicht stationär aufgenommen und immer wieder ganze Abteilungen wegen Personalmangel dicht gemacht werden. Mit dem Beschluss zur Agenda2030 geht auch ein weiterer Abbau von Personal und Betten vonstatten, welches sich auch auf die Kliniken Wolfach, Lahr, Offenburg und Achern sowie deren Versorgungsstruktur auswirken wird bzw. bereits tut. Deshalb können wir der Meinung des Gerichts nicht folgen, dass wir uns auch in einem dieser Kliniken versorgen lassen könnten. Zudem steht im Landeskrankenhausgesetz ortsnah und nicht wohnortnah.

Das Gericht argumentiert hier, dass der Kläger Preuschoff die Möglichkeit hätte, die Maximalversorgung in Offenburg und Lahr zu nutzen. Abgesehen davon, dass es den rechtlichen Begriff der Maximalversorgung gar nicht mehr gibt, stellt sich für uns dann aber die Frage, wieso der Kläger Hinzmann in Wolfach und der Kläger Matz in Achern lediglich eine normale Versorgung zu teil bekommen sollte. Wenn es nach der Definition des Gerichtes geht, müssten unserer Meinung nach Wolfach und Achern dann, um keine Ungleichbehandlung zu zulassen, ebenfalls zu Häusern der Maximalversorgung ausgebaut werden.

Weiter vergisst das Gericht bzw. scheint es nicht hinreichend geprüft zu haben, dass Fritz Preuschoff zur Zeit der Einreichung der Klage durchaus noch Mitglied des Kreistages war und somit zu einer Organklage berechtigt gewesen wäre.

Das Gericht sagt außerdem, dass der Kreis gar keine Kliniken schließen würde. Dies würde das Land Baden-Württemberg, bzw. die Rechtsaufsichtsbehörde das Regierungspräsidium Freiburg tun, nachdem der Ortenaukreis diese konsultiert hätte. Auch hier wurde völlig ignoriert, dass der Kreis auf eigene Faust die Klinik Oberkirch früher geschlossen hatte, als das Regierungspräsidium dies mit einem Bescheid verkündete. Unserer Meinung nach, darf aber auch laut den uns bisher vorliegenden Gerichtsurteilen, der Kreis nicht aktiv auf das RP zugehen, um dieses um eine Schließung zu bitten. Zusätzlich hat Minister Lucha in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD im Landtag in der Drucksache 16 /1393 vom 24.01.2017 bekannt gegeben, dass das Land Baden-Württemberg keine Kliniken schließe. Somit sei zu fragen, ob der Minister hier bei der Anfrage gelogen hat.

Wir werden deshalb die Klage auf verschiedenen Wegen fortführen und stellen die Schließung des Standorts Oberkirchs weiterhin in rechtlicher Frage. Denn dieser verstoßt u.a. auch gegen den Beschluss der Agenda2030, indem es heißt, dass die Schließungen sowie der Neubau des Zentralklinikums lediglich durch eine Zusage von angemessenen finanziellen Mitteln des Landes, sowie nochmaliger intensiver Prüfungen der Klinikschließungen durchgeführt werden.

Weiter sind wir immer noch der Meinung, dass der Kreis nicht befugt ist Kliniken zu schließen, geschweige denn auf das Land zuzugehen und dieses darum zu bitten, Kliniken aus dem Landesbettenplan zu streichen. Minister Lucha schreibt hierzu auch in der oben genannten Antwort auf die Anfrage: „Es obliegt im Übrigen gemäß § 3LKHG den Stadt- und Landkreisen, die Bevölkerung mit Krankenhausleistungen zu versorgen, sofern nicht ein anderer Träger diese Aufgabe übernimmt.“

Zu klären wäre in diesem Sinne auch, ob überhaupt Bürgermeister:innen im Kreistag vertreten sein dürfen oder ob diese somit in die Kompetenz anderer Gemeinden in ihrer Funktion als (Ober-)Bürgermeister ihrer Stadt eingreifen.

Wenn nun also der Beschluss zur Agenda2030 kein Beschluss zur Schließung sei, dann ist der Kreis laut 136 c Absatz 4 SGB V dazu verpflichtet, die restlichen Standorte umgehend zur stationären Basisnotfallversorgung auszubauen. Dies werden wir ebenfalls einklagen.

Bei all dem bisher geschehenen Gemauschel, den Lügen und gebrochenen Versprechen, der Repression und der aktuellen Lage des Ortenauer Gesundheitssystems, sehen wir es weiter als unsere Pflicht an, alle möglichen Wege zu nutzen, um diese Klinikzentralisierungspläne zu verhindern und die ortsnahe Gesundheitsversorgung zu stärken. Wir weisen deshalb die Forderung mancher Pressevertreter und Politiker zurück, dass wir jetzt aufgeben sollten, weil angebliche demokratische Beschlüsse endlich umzusetzen seien. Wir leben in einem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat, indem es unser gutes Recht ist, sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen. Vor allem dann, wenn der ganze Prozess um die Agenda2030 so intransparent ist. Denn letzten Endes stellt sich für uns die Frage, wer profitiert von den Klinikschließungen und den Kürzungsprogrammen beim Personal sowie der Versorgung?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert