Vorletzte Woche hat unsere Kreisrätin Jana Schwab die Klage gegen die Klinikschließung in Ettenheim beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht. Bereits 2019 haben unsere Mitglieder gegen die sogenannte „Agenda2030“ (Plan zur Klinikzentralisierung und Klinikschließung) des Ortenaukreises geklagt. Damals sind wir aber gescheitert, da das Gericht keine ausreichende Klagebefugnis sah. Mit den Argumenten und rechtlichen Hinweisen hatte sich das Gericht hingegen nicht beschäftigt. Ob dies nun daran lag, dass Landrat Scherer früher am Verwaltungsgericht Freiburg tätig war, bleibt wohl Spekulation.
Dieses Mal wollen wir aber notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, denn wir sind nach wie vor davon überzeugt: Diese Klinikschließungen sind rechtswidrig und schränken die Grundrechte (das Recht auf Leben und Unversehrtheit) weiter Teile der Ortenauer Bevölkerung ein.
Für uns ist es auch absurd, dass das Gericht bisher keine Klagebefugnis gesehen hat, da wir aktuell wieder sehen, dass die Klinikschließungen sich auf alle Ortenauer Bürger:innen auswirken. Als Oberkirch geschlossen wurde, verlor das Ortenau Klinikum weitere Pflegekräfte und Betten, um Patient:innen versorgen zu können. Genauso wird es auch in Ettenheim kommen. Dies wirkt sich auf die restlichen Kliniken aus, die die Patientenströme zusätzlich aufnehmen müssen. Es entstehen neben längeren Anfahrtswegen auch längere Wartezeiten auf Termine.