Im Kampf um den Klinikerhalt haben wir euch versprochen, dass wir alle demokratischen Mittel nutzen werden, um gegen die Klinikschließungen zu kämpfen. Nun hat das Verwaltungsgericht Freiburg zwar in der ersten Instanz unsere Klage aufgrund fehlender Klagebefugnis abgewiesen, allerdings mit einer interessanten Urteilsbegründung.
So schreibt das Gericht unter anderem: „Dieser Beschluss entfaltet trotz seiner Formulierung („wird … umgewandelt“, „wird eingestellt“) keine verbindliche Regelungswirkung in Bezug auf die Einstellung des stationären Krankenhausbetriebs in Ettenheim.“
Das bedeutet, der Kreistag kann da beschließen was er möchte, letztlich entscheidet das Regierungspräsidium über die Schließung eines Krankenhauses und nicht der Kreistag. Viele Kreisräte versuchten da bisher immer, uns etwas anderes zu erzählen. Zum Beispiel, dass die Schließung für Kehl schon festgeschrieben sei. Denn der Kreistag hätte dies 2018 beschlossen. Doch das Gericht sowie auch der Anwalt des Landratsamtes bestätigen: Es gibt keinen rechtsverbindlichen Schließungsbeschluss von Seiten des Kreistages.
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