Hohe Nachzahlung bei Nebenkosten? Das könnte helfen!

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Hohe Nachzahlungen bei Nebenkosten? Das Könnte helfen!

Was viele nicht wissen, bei einer hohen Gasrechnungsnachzahlung hat man unter bestimmten Umständen einen einmaligen Hartz-IV-Anspruch!

Hartz4 und der Gang zum Sozialamt verbinden die meisten eher mit Arbeitslosigkeit. Doch gerade jetzt in der kommenden Krise mit hohen Nachzahlungsforderungen können auch Menschen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen oder sich bereits in Rente befinden, teilweise Hartz4 einmalig nutzen. Während dies bisher vor allem Menschen aus dem prekär beschäftigten Sektor betraf, wird es bei der aktuellen Teuerungsrate voraussichtlich auch vielen Bürgern aus der Mittelschicht den Kopf zerbrechen, wie die Rechnung bezahlt werden soll.

Wird das Existenzminimum unterschritten, so hat man einen Anspruch auf einen Zuschuss vom Amt, sofern nicht Sonderkriterien (z.B. mehr als 60.000€ Vermögen) zutreffen. Dieser Anspruch muss allerdings noch im gleichen Monat wie die Nachzahlung mittels eines Antrags beim Jobcenter oder bei der KOA (Kommunale Arbeitsförderung) geltend gemacht werden. Ansonsten verfällt der Anspruch.

Christoph Krüßmann, Berater beim Stromspar-Check der Caritas in Konstanz, empfiehlt: „Wenn Gasversorger und Vermieter hohe monatliche Abschläge für die höheren Energiekosten fordern, sollte man dem als Mieter nicht zustimmen, weil man damit die Möglichkeit der einmaligen Unterstützung durch das Jobcenter, die nur bei Fälligkeit einer hohen Nachzahlung in einem Monat möglich ist, vergibt“.

Falls ihr Hilfe beim Ausfüllen solch eines Antrages braucht, schreibt uns oder geht auf die Seite gegen-hartz.de. Wir fordern den Kreis als Träger der KOA dazu auf, solche Übernahmeanträge unbürokratisch zu übernehmen! Denn niemand sollte aufgrund der verfehlten Sanktionspolitik in Existenznot gelangen.

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