Landrat will Verträge nicht rausrücken!

LiLO - Liste Lebenswerte Ortenau. Der Landrat des Ortenaukreises Frank Scherer möchte uns die Verträge der einzelnen Klinikstandorte nicht zeigen. Er behauptet, diese lägen irgendwo im Archiv und es sei zu viel Arbeit, diese nun zu suchen.

Der Landrat des Ortenaukreises Frank Scherer möchte uns die Verträge der einzelnen Klinikstandorte nicht zeigen. Er behauptet, diese lägen irgendwo im Archiv und es sei zu viel Arbeit, diese nun zu suchen.

Wir aber sagen, es ist wichtig, diese Verträge sich mal genau anzusehen. Denn im Zuge unserer Klage gegen die Klinikschließung in Ettenheim haben wir erstaunliches festgestellt. Der Kreis hätte vertraglich nie Abteilungen und Personal aus Ettenheim abziehen dürfen. Denn im Vertrag war fest geregelt, dass das Krankenhaus mindestens so erhalten werden müsste, wie sie übernommen wurde, der Kreis sich aber auch gleichzeitig dazu verpflichtet, den Standort auszubauen und auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Ein klarer Vertragsbruch, den die Stadt Ettenheim unter Bruno Metz (CDU) leider nie eingeklagt hat.

Gerade in der aktuellen Debatte um den Neubau des Lahrer Krankenhauses wollen wir die Verträge unbedingt sehen. Denn auch hier plant die Kreisverwaltung den Abzug von Abteilungen sowie den Abbau von Personal und Betten. Wir sehen hier nicht nur unsere Gesundheitsversorgung in Gefahr, sondern auch ganz klar einen Vertragsbruch.

In einem erneuten Brief haben wir deshalb Herrn Scherer angeboten, dass wir selbst auf die Suche nach den Verträgen im Archiv gehen. Denn selbstverständlich wollen wir den armen Mitarbeitern nicht noch mehr Arbeit aufhalsen. Sollte dies abgelehnt werden, müssen wir uns wirklich die Frage stellen, was der Landrat hier mal wieder versucht, zu verbergen. Warum ist er an einer wirklichen Transparenz nicht interessiert?

Hier unseren Brief an Herrn Scherer, seine vorherige Antwort könnt ihr weiter unten lesen:

„Sehr geehrter Landrat Scherer,

mit Bedauern habe ich Ihre Weigerung zur Kenntnis genommen. Gerne biete ich aber an, dass wir von der LiLO selbst im Kreisarchiv nach den Dokumenten suchen werden, wenn Sie uns dazu den Zugang gewähren. Als die Verträge vom Verwaltungsgericht angefragt wurden, waren diese ja ebenfalls schnell auffindbar, weshalb ich sicher bin, dass wir vor allem die für Lahr und Kehl auch schnell finden.

Wie Sie bereits aus meiner Klage bezüglich des Standortes Ettenheim mitbekommen haben müssten, bin ich der Meinung, dass diese Verträge nicht einfach so umgeändert werden können. Vor allem kann man von den Kreisräten nicht erwarten, eine Änderung der städtebaulichen Verträge bzw. Versorgungsverträge zu beschließen, wenn diese nicht einmal die alten Verträge kennen. Es muss also den Lahrern und Kehlern klar gemacht werden, dass sie ein Recht darauf haben, dass die Versorgung an ihren Standorten zumindest nicht abgebaut werden kann, wie es aber durch den Abzug von Abteilungen leider bereits passiert ist und weiter geplant wird.

Im Rahmen der Informationspflicht gemäß §29 Landkreisordnung von Baden-Württemberg beantrage ich deshalb erneut bei Ihnen, dass Sie mir diese Verträge zur Verfügung stellen. Denn wenn Sie sagen, dass Sie planen, im nächsten Jahr eine Änderung des städtebaulichen Vertrages von Lahr anzustreben, dann muss ich mich da frühzeitig einlesen und informieren.

Ich finde es mehr als fragwürdig, dass Sie hier den Kreisräten vor kurzem einen Vertragsbruch vorgeschlagen haben, indem man Abteilungen von Lahr nach Offenburg abziehen möchte, obwohl im Zuge der Kreisreform und dem Übergang des Krankenhausstandorts Lahr auf den Ortenaukreis festgelegt wurde, dass die Versorgungsstufe erhalten und ausgebaut wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schwab“

Hier die vorherige Antwort von Herrn Scherer:

„Sehr geehrte Frau Schwab,

Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2023 habe ich erhalten.

Ich habe Ihre Anfrage in der Kreistagssitzung am 24. Oktober 2023 nicht als klassischen Antrag verstanden, da es sich bei Ihrem Anliegen weder um einen Sachantrag, Änderungsantrag oder Antrag zur Geschäftsordnung handelte, sondern lediglich um ein Auskunftsersuchen. Darüber hinaus obliegt das Antragsrecht nur Fraktionen oder es benötigt für einen Antrag mindestens ein Sechstel der Kreisrätinnen und Kreisräte. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen die genannten Verträge aus den 70ern nicht übersende, da sich diese bereits im Kreisarchiv befinden. Die Verträge liegen mir daher nicht unmittelbar vor und diese zu beschaffen stellt für mich und meine Verwaltung ein unzumutbarer Aufwand dar, weshalb dies nicht durch das Anfragerecht einzelner Kreisrätinnen und Kreisräte abgedeckt ist. 

Zudem wurden die Verträge mit den Städten Achern, Ettenheim, Gengenbach, Oberkirch und Offenburg erst kürzlich, jeweils mit Kreistagsbeschluss, durch neue städtebauliche Verträge ersetzt. Einen neuen städtebaulichen Vertag für den Klinikneubau Lahr werden wir dem Kreistag im kommenden Jahr zur Beschlussfassung vorlegen. 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Scherer

Landrat“