In einer Anfrage an den Landrat des Ortenaukreises, Frank Scherer, hat unsere Kreisrätin Jana Schwab (LiLO), wie bereits berichtet, weitere detaillierte Fragen zum schleppenden Glasfaserausbau in der Region gestellt. Die Fragen bezogen sich auf die Verpachtung der Breitbandleitungen, die finanziellen Aspekte des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die spezifische Situation in Haslach im Kinzigtal.
Antwort
Sehr geehrte Frau Schwab,
zu Ihren weiteren Fragen vom 5. Mai 2024 erhalten Sie die nachfolgenden Antworten.
Frage 1: „Sie sagen, dass die Breitband Ortenau die von ihr gebauten Glasfasernetze von Vodafone betreiben lässt. Gilt dies für das gesamte in Eigenregie gebaute Netz in der Ortenau? Wie viel Einnahmen entstehen hier pro Jahr durch die Verpachtung? Wie viel hat der Ausbau der übrig gebliebenen Gebiete durch die Breitband Ortenau GmbH bisher gekostet?
Mit welchen Pachteinnahmen rechnen Sie, sobald der Ausbau zu 70 % und zu 100 % abgeschlossen ist? Mit welchen Kosten rechnen Sie bis dahin?“
Antwort: Die bisher erteilte Vergabe der Netzbetreiberleistungen erfolgte für die gesamte durch die Breitband Ortenau errichtete Infrastruktur an Vodafone. Eine Differenzierung nach prozentualer Zielerreichung liegt hinsichtlich der Pachteinnahmen nicht vor. Bei
vollständiger Erschließung aller unterversorgten Gebäude rechnen wir derzeit mit Pachteinnahmen in Höhe von 1,5 Mio. Euro pro Jahr. In den drei Ausbauphasen der Ausbauplanung sind folgende Investitionen geplant:
Phase 1 mit 90 Mio. Euro, Phase 2 mit 143 Mio. Euro, Phase 3 mit 363 Mio. Euro.
Frage 2: „Wenn die Breitband Ortenau den Ausbau in Eigenregie durchführen würde, könnten dann aber nicht trotzdem dort Fördermittel beantragt werden, wo jetzt auch Fördermittel beantragt werden? Als Beispielmodell hätte die Ortenau Breitband GmbH, so wie es
die großen Telekommunikationsanbieter tun, ebenfalls bei jeder Gemeinde ein Angebot zum Ausbau abgeben können. Die Gemeinderäte könnten dann immer noch entscheiden, ob sie den Ausbau durch die Breitband GmbH möchten oder nicht. Somit wäre immer noch ersichtlich, wo die privatwirtschaftlichen Anbieter selbst bauen würden und wo nicht. Förderungen hätten dann immer noch beantragt werden können.“
Antwort: Fördermittel können nur dann beantragt werden, wenn ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durchgeführt wurde. Nach dieser Fördervoraussetzung sind immer vor einer Antragsstellung im Förderverfahren die am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen (TKU) anzufragen, welche Gebiete sie ausbauen. Für die nicht von den TKU genannten Bereiche können Fördermittel beantragt werden, sobald das Ergebnis des Markterkundungsverfahren im Förderprogramm hochgeladen wurde. Ein Angebot geben die TKU dabei nicht ab, sondern melden an, dass sie ausbauen; diesen Ausbau stellen die TKU nicht in Rechnung.
Frage 3: „Aktuell haben wir erfahren, dass es in Haslach einen Ausbaustopp für die Innengebiete von Seiten der Telekom gibt. Da die
Stadtverwaltung Anfragen nicht beantwortet, wollte ich Sie fragen, ob Sie wissen, warum die Telekom diesen Baustopp verhängt hat und bis wann man mit einem Ausbau der Glasfaser in Haslach im Kinzigtal rechnen kann. Geplant war dort eine Fertigstellung bis Ende des Jahres. Dies dürfte nun aber nicht zu halten sein.“
Antwort: Der Breitband Ortenau und dem Kreis sind die Umstände hierzu nicht bekannt. Ansprechpartner der Telekom ist die Stadt Haslach.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Scherer