Teil 3: Antwort zu dem langsamen Glasfaserausbau

In einer Anfrage an den Landrat des Ortenaukreises, Frank Scherer, hat unsere Kreisrätin Jana Schwab (LiLO), wie bereits berichtet, weitere detaillierte Fragen zum schleppenden Glasfaserausbau in der Region gestellt. Die Fragen bezogen sich auf die Verpachtung der Breitbandleitungen, die finanziellen Aspekte des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die spezifische Situation in Haslach im Kinzigtal.

Sehr geehrte Frau Schwab,

zu Ihrer E-Mail vom 24. Mai 2024 erhalten Sie die Antworten auf Ihre weiteren Fragen:

zu Frage 1: „Sie schreiben, dass der vollständige eigenwirtschaftliche Ausbau 1 Mrd. € kosten würde. Sind da die Kosten in Höhe von 596 Millionen € für den Ausbau der unterversorgten Gebäude/Gebiete bereits mit drin oder müssen diese auf die 1 Mrd. € mit drauf gerechnet werden? Ich verstehe die Formulierung Ihrer Antwort so, dass diese da bereits mit drin sind.“

Antwort: Für die restlichen Gebäude in der Ortenau, die derzeit eigenwirtschaftlich ausgebaut werden (ca. 105.000), müssten ca. 400 Mio. Euro ausgegeben werden. Dies plus die angegebenen 596 Mio. Euro, die aktuell in den geförderten Ausbau investiert werden, ergibt insgesamt ca. 1 Mrd. Euro.

zu Frage 2: „Beinhalten diese 596 Millionen € auch die Fördergelder von Land und Bund oder sind diese 596 Millionen € die letztendlichen Kosten, die auf den Kreis zukommen?“

Antwort: Die 596 Mio. Euro sind die geplanten Investitionskosten. Die Fördermittel sowie die Pachteinnahmen der ersten sieben Jahre sind
davon abzuziehen, sodass den Kreis und die Kommunen davon letztlich ca. 60 – 70 Mio. Euro nach dem praktizierten hybriden Ausbaumodell treffen.

zur zusätzlichen Frage:

„Anlässlich der Berichterstattung über den Neubau der Kreisstraße in Haslach im Kinzigtal nach Fischerbach samt Brücke, stellte ich mir die Frage, ob bereits alle Pachtverträge mit den dortigen Landwirten gekündigt wurden. Mir wurde zugetragen, dass mindestens ein Pächter, durch dessen Gelände die neue Straße führen soll, bisher noch keine Kündigung erhalten hat. Dieser gab an, dass er eine 2 jährige Kündigungsfrist hätte. Angesichts dieser Tatsache stelle ich mir die Frage, ob das angekündigte Bauziel Ende 2025 gehalten werden kann, ohne irgendwelche Vertragsstrafen oder außergerichtliche Zahlungen zur gütlichen Einigung an den Pächter zu bezahlen.“

Antwort: Dem Ortenaukreis liegen die Bauerlaubnisse aller von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümern vor. Bestehende Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind interne Angelegenheit zwischen Grundstückseigentümer und Nutzer.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Scherer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert