Kategorie: Anfragen und Anträge

In der Kategorie ‚Anfragen und Anträge‘ dokumentieren wir unsere Anfragen und Anträge an den Landrat, um im Kreistag der Ortenau für Transparenz und Bürgerinteressen zu stehen. Erfahre, wie wir uns für die Verbesserung der regionalen Politik einsetzen.

Antwort zu Parkgebühren am Ortenau Klinikum

In ihrer jüngsten Anfrage, wie bereits berichtet, an Landrat Frank Scherer erkundigte sich Kreisrätin Jana Schwab nach den finanziellen Details der Parkgebühren am Ortenau Klinikum. Der Landrat antwortete mit konkreten Zahlen zu den Einnahmen der letzten Jahre und den erwarteten Mehreinnahmen durch die jüngsten Gebührenerhöhungen. Zudem gab er Aufschluss über die Parkplatzsituation für Mitarbeiter des Landratsamts.

Antwort

„Sehr geehrte Frau Schwab,

zu Ihrer E-Mail vom 27. Februar 2024 kann ich Ihnen mitteilen, dass das Ortenau Klinikum im Jahr 2023 Einnahmen aus Parkgebühren in Höhe von 912.064 Euro generiert hat. Im Jahr 2022 waren es aufgrund pandemiebedingter Besuchseinschränkungen Einnahmen in Höhe von 753.381 Euro. Durch die Erhöhung der Parkgebühren werden zusätzliche Einnahmen von jährlich ca. 300.000 Euro erwartet.

Die Dienststellen des Landratsamts verfügen jeweils über eine begrenzte Anzahl an kostenlosen Parkplätzen für Dienstfahrzeuge sowie für die Mitarbeitenden (nach Verfügbarkeit).  

Mit freundlichen Grüßen
Frank Scherer
Landrat“

Antwort zu Ressourcenverwaltung und Infrastrukturprojekten

Landrat Frank Scherer hat auf die Anfrage von Jana Schwab, wie bereits berichtet, geantwortet und liefert Details zur E-Dienstwagenregelung am Ortenau Klinikum, zur geplanten Nutzung der IMC-Station in Offenburg und zu den bevorstehenden Bauprojekten im Ortenaukreis.

Antwort

Sehr geehrte Frau Schwab,

zu Ihrer E-Mail vom 22. März 2024 kann ich Ihnen mitteilen, dass das Ortenau Klinikum einzelnen Mitarbeitenden, welche aufgrund ihrer Tätigkeit häufig verschiedene Betriebsstellen anfahren müssen, eine E-Dienstwagenoption anbietet. Bei dieser Option verzichtet der Mitarbeitende monatlich auf einen Anteil des Gehalts und erhält hierfür einen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 Euro. Die Auswahl des Automobilherstellers obliegt dem Mitarbeitenden. In diesem Zuge haben sich auch drei Mitarbeitende für einen Tesla entschieden. Herr Keller fährt keinen Dienstwagen.

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Anfrage zu Ressourcenverwaltung und Infrastrukturprojekten

Kreisrätin Jana Schwab hat eine Anfrage an Landrat Frank Scherer gestellt, um detaillierte Informationen zur Ressourcenverwendung und den aktuellen Infrastrukturprojekten am Ortenau Klinikum zu erhalten. Die Anfrage umfasst Fragen zu Dienstwägen, dem Leerstand von medizinischen Einrichtungen und dem Baubeginn wichtiger Brückenprojekte.

Anfrage

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie viele Tesla Dienstwägen hat sich das Ortenau Klinikum angeschafft?

  • Wie viel haben die gekostet? Was für einen Dienstwagen fährt Herr Christian Keller?

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Anfrage zu Parkgebühren am Ortenau Klinikum

Angesichts der jüngsten Erhöhungen der Parkgebühren am Ortenau Klinikum stellt Jana Schwab, unsere Kreisrätin, im Namen der Bürgerinnen und Bürger, eine offizielle Anfrage an Landrat Frank Scherer. Sie fordert eine detaillierte Aufklärung über die durch die Parkhausgebühren generierten Einnahmen der Jahre 2022 und 2023 sowie eine Prognose der Mehreinnahmen für das laufende Jahr. Zudem soll geklärt werden, ob auch die Mitarbeiter des Landratsamts Parkgebühren entrichten müssen und in welcher Höhe diese anfallen.

Anfrage

„Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die generierten Einnahmen durch die
Parkhausgebühren am Ortenau Klinikum im Jahr 2022 & 2023 waren.

Bitte teilen Sie mir auch mit, mit wie viel Mehreinnahmen das Ortenau
Klinikum für dieses Jahr durch die höheren Parkgebühren rechnet.

Können Sie mir bitte auch mitteilen, ob die Landratsamtsmitarbeiter
ebenfalls Parkgebühren bezahlen und falls ja, wie hoch diese ausfallen?

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schwab“

Erfahre hier, wie der Landrat geantwortet hat.

Antwort zu Mobilitätspass und Umfragen im Ortenaukreis

Die LiLO hat, wie bereits berichtet, eine Anfrage an den Landrat Frank Scherer gerichtet, um Aufklärung über die Ergebnisse des Mobilitätspasses und der Mobilitätsumfragen im Ortenaukreis zu erhalten. Die ausführliche Antwort des Landrats gibt Einblick in finanzielle Überlegungen, Unterschiede zwischen Mobilitätsplänen, die Einführung der „socialcard“ für Geflüchtete und die Anpassung der Öffnungszeiten von Deponien.

Antwort

„Sehr geehrte Frau Schwab,

zu Ihrer beigefügten E-Mail vom 4. Februar 2024 lasse ich Ihnen
folgende Informationen zukommen:

Mobilitätspass

Die Berichterstattung in der Presse zum Mobilitätspass bezog sich auf
eine erste global für Baden-Württemberg errechnete Abschätzung des
Finanzierungspotenzials für die verschiedenen Varianten. Der laufende
Prozess der Vorreiterkommunen zur weiteren Spezifizierung dieser
Ergebnisse unter Berücksichtigung eines möglichen Umsetzungskonzepts
ist noch nicht abgeschlossen.

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Anfrage zu Mobilitätspass und Umfragen im Ortenaukreis

Angesichts der kürzlich abgeschlossenen Auswertungen zum Thema Mobilitätspass und der Initiierung einer zweiten Mobilitätsumfrage im Ortenaukreis hat die LiLO, eine offizielle Anfrage an den Landrat, Herrn Scherer, gestellt. Ziel ist es, Klarheit über die Ergebnisse und die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Im Folgenden findest du den vollständigen Text unserer Anfrage, in dem wir Antworten auf mehrere wichtige Fragen suchen, die für die Zukunft der Mobilität in unserer Region entscheidend sind.

Anfrage

„Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

aus der Presse war zu entnehmen, dass die Auswertungen zum Thema Mobilitätspass weitestgehend abgeschlossen sind. Leider wurde nicht erläutert, wie viel eine Abgabe von Unternehmen dem öffentlichen Nahverkehr einbringen würde. Wurde dies auch berechnet? Wenn ja, was kam dabei heraus?

Das Landratsamt hat nun eine zweite Mobilitätsumfrage gestartet. Selbstverständlich habe ich da als Ortenauer Bürgerin auch daran teilgenommen. Doch dabei ist mir aufgefallen, dass die Fragen keinen wesentlich großen Unterschied zur ersten Umfrage im November aufweisen. Können Sie mir mitteilen, warum es nun noch eine zweite Umfrage gibt?

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Landrat will Verträge nicht rausrücken!

LiLO - Liste Lebenswerte Ortenau. Der Landrat des Ortenaukreises Frank Scherer möchte uns die Verträge der einzelnen Klinikstandorte nicht zeigen. Er behauptet, diese lägen irgendwo im Archiv und es sei zu viel Arbeit, diese nun zu suchen.

Der Landrat des Ortenaukreises Frank Scherer möchte uns die Verträge der einzelnen Klinikstandorte nicht zeigen. Er behauptet, diese lägen irgendwo im Archiv und es sei zu viel Arbeit, diese nun zu suchen.

Wir aber sagen, es ist wichtig, diese Verträge sich mal genau anzusehen. Denn im Zuge unserer Klage gegen die Klinikschließung in Ettenheim haben wir erstaunliches festgestellt. Der Kreis hätte vertraglich nie Abteilungen und Personal aus Ettenheim abziehen dürfen. Denn im Vertrag war fest geregelt, dass das Krankenhaus mindestens so erhalten werden müsste, wie sie übernommen wurde, der Kreis sich aber auch gleichzeitig dazu verpflichtet, den Standort auszubauen und auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Ein klarer Vertragsbruch, den die Stadt Ettenheim unter Bruno Metz (CDU) leider nie eingeklagt hat.

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Initiative Halbstundentakt der Ortenau: Anfrage an den Landrat

In einem entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Mobilität im Ortenaukreis hat die LiLO eine Anfrage an den Landrat gestellt, um den Halbstundentakt im öffentlichen Nahverkehr zu diskutieren. Diese Initiative zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit des ÖPNV zu erhöhen, die Anforderungen an Personal und Fahrzeugflotte zu klären und letztlich den Bürgerinnen und Bürgern eine kostengünstige und effiziente Transportoption zu bieten.

„Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

am 14.12.2021 stellte ich im Kreistag den Antrag, dass im nächsten von Technik Ausschuss über den Halbstundentakt und die dazugehörige Fragen (Wie bekommt man genügend Personal, Busse, Züge etc.) diskutiert werden soll. Sie haben damals meinen Antrag ohne Abstimmung angenommen und mich später darauf verwiesen, dass der Kreis sich bereits beim Land für ein Modellprojekt beworben hat. Wie ich nun erfahren habe, hat das Land Baden-Württemberg bereits am 09.12.2021 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der bereits mitgeteilt wurde, dass der Ortenaukreis als Modellregion benannt wurde.

In der Pressemitteilung heißt es:

„Mit dem Mobilitätspass soll den Kommunen die Möglichkeit geboten werden, zusätzliche Mittel für den massiven Ausbau des ÖPNV zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. In einem im Auftrag des Verkehrsministeriums erarbeiteten Gutachten wurden bereits drei Varianten eines Mobilitätspasses untersucht. Dabei müssen jeweils Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune („Bürgerticket“), Kfz-Halter und -Halterinnen in einem festgelegten Gebiet („Nahverkehrsabgabe) oder Kfz-Nutzende auf definierten Straßen („Straßennutzungsgebühr“) eine verpflichtende Abgabe (Gebühr bzw. Beitrag) leisten.

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Anfrage: Forderung nach Transparenz und Antworten

Unsere Kreisrätin Jana Schwab hat in einer Anfrage an den Landrat des Ortenaukreises, Herrn Frank Scherer, für mehr Transparenz und demokratische Verantwortlichkeit plädiert. Mit drängenden Fragen zu Themen wie Gesundheitsversorgung, Mobilität und öffentlicher Verwaltung fordert sie Antworten, die für die effektive Kreistagsarbeit und die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich sind.

Sehr geehrter Herr Scherer,

da Sie nach 11 Wochen meine Anfragen leider immer noch nicht beantwortet und Sie mir bis heute auch keine plausible Begründung dafür geliefert haben, stattdessen aber lieber das Anfragerecht und somit ein großes Stück Demokratie einschränken wollten, übersende ich Ihnen heute hier meinen nächsten Anfragekatalog. Ohne die Beantwortung dieser Fragen, kann ich keine ordentliche Kreistagsarbeit machen. Es kann nicht sein, dass die Verwaltung ihr Wissen vor den Kreisrät*innen geheim hält. Die Kreisrät*innen sind direkt von den Bürger*innen gewählt, um der Verwaltung politische Zielsetzungen vorzugeben und die Umsetzung dieser Vorgaben zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.

Wenn allerdings die Verwaltung die Ziele vorgibt und dies auch noch unter Geheimhaltung wichtiger Informationen, müssen wir uns bei solch einem Verhalten nicht wundern, wenn ein Großteil der Bevölkerung nichts mehr auf die Politik hält. Es stellt sich der Gedanke ein, die da oben machen eh was sie wollen. Also arbeiten wir doch gemeinsam an ein bisschen Transparenz, um den Bürger*innen zu zeigen, dass wir doch noch in einer Demokratie leben,in der sie ein Wörtchen mit zu reden haben.

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Teil 3. Offener Brief an das Regierungspräsidium

In einem offenen Brief fordert unsere Kreisrätin vom Regierungspräsidium Aufklärung über Unstimmigkeiten bezüglich der geplanten Krankenhausschließungen im Ortenaukreis. Wir schrieben schon Teil 1 „Einspruch beim Regierungspräsidium“ und Teil 2 „Antwort des Regierungspräsidiums ein Witz“. Trotz vorheriger Zusagen und Diskussionen bestehen weiterhin Fragen zur rechtlichen Grundlage und den Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die lokale Gesundheitsversorgung. Der Brief unterstreicht die Bedeutung einer transparenten Kommunikation und rechtlichen Klarheit für die Bevölkerung, besonders in Zeiten steigender Anforderungen an das Gesundheitssystem.

„Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,

Sehr geehrter Herr Dreier,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.03.2021. Zunächst einmal möchte ich mein Bedauern äußern, dass Sie nicht auf meine Frage in Ziffer 4 und Ziffer 5 eingegangen sind. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihre Aussage zum Thema Standorte und Betriebsstellen nicht korrekt waren und Sie der Meinung sind, dass die von mir zitierte Aussage des Landrats nicht korrekt ist:

„Landrat Scherer stellte in seinem Antwortschreiben an den Runden Tisch ebenfalls klar, dass es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich sei, ein Schließungsdatum, zu nennen, „da es hierzu eines Kreistagsbeschlusses sowie der Zustimmung des Ministeriums bedarf.“

Denn Sie schreiben, dass es keiner Zustimmung des Ministeriums bedarf und es alleinige Sache des Kreistages wäre.

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